E-Government
E-Government bedeutet, dass Verfahren der öffentlichen Verwaltung elektronisch abgewickelt werden, etwa dass „Amtswege“ elektronisch (z.B. von zu Hause) durchgeführt werden können. Als zentrale Zielsetzung der öffentlichen Verwaltung führt dies zu vereinfachten und beschleunigten Erledigungen für die Bürgerinnen und Bürger und zu geringeren Kosten. Dabei hat die IT-Sicherheit besondere Bedeutung:
- Nur die berechtigte Person darf ein Verfahren anstoßen oder einen Bescheid elektronisch zugestellt bekommen.
- Nur berechtigte Sachbearbeiter dürfen Zugriff auf die elektronischen Dokumente erhalten.
- Die gesamte elektronische Verarbeitung muss gegen Manipulationsversuche von außen immun sein.
Diesen Ansprüchen wird das Konzept der ID Austria gerecht. Es reicht
- von der elektronischen Antragstellung
- über die behördenseitige Erledigung
- bis zur elektronischen Zustellung
Im Wesentlichen stellt sie einen elektronischen Ausweis (Personenbindung) sowie einen Ersatz für die händische Unterschrift (elektronische Signatur und Zertifikat) dar. Da sie in unterschiedlichen, möglicherweise unsicheren IT-Umgebungen eingesetzt werden kann, müssen die Informationen und Auslösevorgänge besonders geschützt sein. A-SIT hat dafür Konzepte und Referenzimplementierungen entworfen.
Links
- Die wichtigsten Informationen darüber sind auf oesterreich.gv.at/id-austria dargestellt.
- Die Broschüre E-Government ABC bietet eine detaillierte Beschreibung der E-Government Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung.
- Im Rahmen der Zusammenarbeit entstandene E-Government Prototypen und nützliche Tools finden sich weiters auf technology.a-sit.at.